I. |
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1. |
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern von HAUS IM TAL zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen von HAUS IM TAL für den Kunden. |
2. |
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Gästezimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hausflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HAUS IM TAL und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. |
3. |
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde |
II. |
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1. |
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch HAUS IM TAL zustande. Die Überlassung bestimmter Gästezimmer bedarf der Schriftform HAUS IM TAL steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. . |
2. |
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er HAUS IM TAL gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsaufnahmevertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.. |
3. |
Der Kunde ist verpflichtet, HAUS IM TAL unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Vertragsleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von HAUS IM TAL in der Öffentlichkeit zu gefährden. |
4. |
Alle Ansprüche gegen HAUS IM TAL verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HAUS IM TAL beruhen. |
III. |
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1. |
Die Gästezimmer werden von HAUS IM TAL generell mit Frühstück überlassen . Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von HAUS IM TAL an Dritte. Eine eventuelle Kurtaxe ist von dem Kunden am Anreisetag zu entrichten und ist im Logiepreis nicht beinhaltet . |
2. |
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. |
3. |
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von HAUS IM TAL allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann HAUS IM TAL den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Preisänderungen nach Nummer 2 bleiben dabei unberücksichtigt. |
4. |
Die Preise von HAUS IM TAL können von HAUS IM TAL ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Vertragsleistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und HAUS IM TAL dem zustimmt. |
5. |
Rechnungen von HAUS IM TAL sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Insofern HAUS IM TAL dem Kunden die Buchung schriftlich bestätigt , hat der Kunde den in der Buchungsbestätigung genannten Rechnungsbetrag vierzehn Tage vor dem bestätigten Anreisetag im Voraus zu überweisen , spätestens jedoch am Tag der Anreise bar zu entrichten. HAUS IM TAL ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist HAUS IM TAL berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. HAUS IM TAL bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. |
6 |
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 3,- an HAUS IM TAL zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. |
7. |
HAUS IM TAL ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. |
8. |
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von HAUS IM TAL aufrechnen oder mindern |
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Berherbergungsaufnahme |
Haftung von HAUS IM TAL |
Allgemeine Geschäftsbedingingen |
HAUS IM TAL |
Inhaber: |
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Klosterstr. 201 |
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D-67480 Edenkoben |
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VI. |
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1. |
Der Kunde erwirbt - sofern nicht schriftlich vereinbart - keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Gästezimmer. |
2. |
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat HAUS IM TAL das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen HAUS IM TAL herleiten kann. Ansprüche von HAUS IM TAL aus Klausel IV bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.. |
3. |
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann HAUS IM TAL aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logiespreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass HAUS IM TAL kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. |
VII. |
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1. |
HAUS IM TAL haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn HAUS IM TAL die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HAUS IM TAL beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von HAUS IM TAL beruhen. Einer Pflichtverletzung von HAUS IM TAL steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von HAUS IM TAL auftreten, wird bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, HAUS IM TAL rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. |
2. |
Für eingebrachte Sachen haftet HAUS IM TAL dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich HAUS IM TAL Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung von HAUS IM TAL gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. |
3. |
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. HAUS IM TAL bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. IM TAL gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. |
4. |
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von HAUS IM TAL besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet HAUS IM TAL nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. |
5. |
Weckaufträge werden von HAUS IM TAL mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. HAUS IM TAL übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 7 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. |
VIII. |
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1. |
.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. |
2. |
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von HAUS IM TAL |
3. |
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheckstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl von HAUS IM TAL entweder Landau oder der Sitz von HAUS IM TAL. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. |
4. |
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. |
5. |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbegungaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt. |
1. |
Die Einrichtungsgegenstände in den Gästezimmern sind dem Verwendungszweck gemäß zu nutzen und pfleglich zu behandeln |
2. |
Dies gilt sinngemäß für von HAUS IM TAL , auch gegen Entgelt , zur Verfügung gestellte Geräte und Sportartikel oder sonstige Gegenstände , die dem Gast von HAUS IM TAL zur Nutzung überlassen werden |
3. |
Der Verlust, sowie die Beschädigung und die Zerstörung der obigen unter Nr. 1 und Nr. 2 genannten Gegenstände ist HAUS IM TALunverzüglich anzuzeigen und hat insbesondere bei mutwilliger oder grobfahrlässiger Vorgehensweise Schadenersatzansprüche zur Folge. |
4. |
.Das Rauchen in den Gästezimmern und im Innenbereich des Gästehauses ist nicht gestattet. |
5. |
Das Mitbringen und Halten von Tieren ist in den Gästezimmern und im Innenbereich untersagt. |
6 |
In der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr ist Nachtruhe einzuhalten . Geräuschquellen wie z.B. Fernsehgeräte als auch Radiogeräte o.ä. sind auf Zimmerlautstärke zu betreiben. |
7. |
Der Betrieb vom Gast eingebrachter offener oder elektrischer Heizsysteme zur Zimmererwärmung in den Gästezimmern sowie die Nutzung von Heizkissen und Heizdecken ist strengstens untersagt (Brandgefahr) . |
8. |
Dies gilt sinngemäß für das Zubereiten und Kochen von Lebensmitteln und Getränken in den Gästezimmern mittels elektrischer oder sonstiger Wärmequellen . |
9 |
Unlauteres Benehmen , Belästigungen und Störungen anderer Gäste werden von HAUS IM TALnicht geduldet und haben besonders im Wiederholungsfall den Verlust der gebuchten Vertragsleistung zur Folge.. |
10. |
Jeder Eigentumsdelikt hat den Verlust der gebuchten Vertragsleitung und eine sofortige Anzeige zur Folge. Dies gilt sinngemäß für alle anderen Straftaten |
11. |
Das Gästehaus ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet . Im Brandfall ist den Anweisungen der Betreiber und des Personals von HAUS IM TAL unbedingt Folge zu leisten |
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